Wie und wo möchte ich gern bestattet werden?
Welche Grabart möchte ich für meine Angehörigen?
Wir wollen Ihnen die Wahlmöglichkeiten vorstellen,
damit Sie die für sich passende Bestattungsart wählen können.
Dabei ist zuerst Grundsatzentscheidungen zu treffen:
Erdbestattung ist die klassische
Beisetzung in einem Sarg.
Die Liegezeit beträgt auf unserem Friedhof 30 Jahre.
Ein Wahlgrab kann auch über die Liegezeit von 30
od. 20 Jahren hinaus verlängert werden.
Wenn keine weitere Beisetzung erfolgt ist:
Für mindestens 5 weitere Jahre.
Wenn eine weitere Beisetzung erfolgt,
wird das Nutzungsrecht für das Grab verlängert,
so dass die Liegezeit wieder 30 Jahre beträgt.
Die Leiche wird verbrannt
und die Asche n einer Urne beigesetzt.
Die Liegezeit beträgt 20 Jahre
Reihengräber werden der Reihe nach belegt und
nach Ablauf der Liegezeit auch wieder abgeräumt.
Die Möglichkit der Verlängerung besteht nicht !
Angehörige könnn nicht daneben beerdigt werden.
Ausnahme: Wenn sich die Liegezeit nicht verlängert,
können auf einem Erdbegräbnis bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Ebenfalls ist zu entscheiden, wie viel Zeit und Mühe jemand
für die Pflege eines Grabes aufwenden kann und will.
Vielen ist es ein wichtiges Anliegen und inneres Bedürfnis,
dass Gedenken an die verstorbene Person durch die Pflege des Grabes hochzuhalten.
Wie wichtig das einem ist, merkt man allerdings erst, nachdem man sich schon für ein Grab entscheden hat.
Andererseits sind 30 Jahre eine lange Zeit.
Mancher merkt irgendwann, dass er sich nicht mehr so intensiv um das Grab kümmern kann, wie er möchte.
Aber auch dafür gibt es Lösungen
Die ganze Grabstelle ist zu bepflanzen und zu gestalten.
Wie viel Grabplätze
werden gebraucht?
- Einzelgrab
- Doppelgrab
- Vierergrabstelle
Auf dem alten Friedhof gibt es noch große Familiengräber mit bis zu 12 oder 16 Grabplätzen
Möchte jemand die Pflege
nicht selbst durchführen,
gibt es die Möglichkeit, die Pflege in Auftrag zu geben
Nur ein Teil des Grabes
ist zu bepflanzen.
Der Rest des Grabes ist Rasenfläche.
Es gibt besondere Gräberfelder, bei denen die Pflege durch den Friedhof erfolgt.
Wenn Angehörige ihre Fläche nicht mehr pflegen können, kann statt der Bepflanzung Rasen gesät werden. Das Mähen bis zum Ablauf der Liegezeit ist kostenpflichtig.